Spezialität Oldtimerrecht
Das Oldtimerrecht ist eines der vielfältigsten Rechtsgebiete unseres Rechtssystems.
Hier bietet Ihnen die Kanzlei umfangreiche Beratung, Unterstützung und Vertretung bei An- oder Verkauf eines solchen Fahrzeugs wie auch bei der Ausarbeitung entsprechender Verträge sowie vor allem im Bereich der Gewährleistungsansprüche und Garantien nach An- oder Verkauf eines Oldtimers oder aber auch eines Youngtimers.
Insbesondere durch die ständige und enge Zusammenarbeit mit einem Oldtimer-Kfz-Sachverständigen sind wir kurzfristig dazu in der Lage, eine fundierte erste Einschätzung vorliegender Mängel vorzunehmen.